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Grundsätzlich gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Betreibers bzw. des Verantwortlichen der Wasserflächen. Hierzu stehen an vielen Seen Hinweisschilder mit Informationen. Aktuelle Informationen stellen jeweilige Gemeinden und Landkreise auf ihren Websites zur Verfügung.
Einige Gewässer dürfen nur saisonal genutzt werden. Dieses dient dazu dazu, dass in den Wintermonaten Vögel und andere Tiere eine entsprechende Winterruhe in Anspruch nehmen können.
Ebenfalls werden in manchen Fällen während der Badesaison kurzfristig Badeverbote ausgesprochen. Hintergrund ist hier meist eine bakterielle Belastung: Cyanobakterien oder im Volksmund bekannt unter dem Namen Blaualgen.
Ein Baden in einem mit Blaualgen belasteten Gewässer kann folgende Erkrankungen - Symptome zu Folge haben: Reizungen, Quaddeln, Bindehautentzündungen oder Ohrenschmerzen. Beim Verschlucken des Wassers drohen außerdem Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber, aber auch Atemwegserkrankungen. Bei auftretenden Symptomen muss sofort ein Arzt aufgesucht werden.
Herz- und kreislaufschwache Badegäste sollten die Wassertemperatur und die Lufttemperatur beachten. Wassersportler wie StandUp Paddler, Surfer und Segler ist das Tragen von einer angemessenen Sportbekleidung zu empfehlen. Hierzu zählen je nach Sportart Schwimmwesten, Auftriebswesten, Neoprenanzüge und Trockenanzüge sowie das Nutzen der dazugehörigen Sicherheits-Utensilien.
in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutz bedarf
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist
in denen das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist.
in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutz bedarf
schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften ein Lebensraum geboten wird
für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind
da sie sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen.